Lärmbelästigung – Hilfe, mein Nachbar musiziert!

Hilfe, mein Nachbar musiziert!

Lärmbelästigung – Hilfe, Mein Nachbar musiziert, von meinem Nachbar. Schöne Musik oder einfach nur Lärmbelästigung? Hausmusik ist eine übliche Freizeitbeschäftigung, die grundsätzlich möglich sein sollte. Allerdings sollten Musiker unbedingt die Ruhezeiten beachten. Auch der Mietvertrag oder eine Hausordnung können Regelungen beinhalten, die beachtet werden müssen. Üblicherweise ist das Musizieren zwischen 22 und 6 Uhr nicht erlaubt; ebenso mittags zwischen 13 und 15 Uhr und oft auch an Sonntagen komplett.
Viele Gerichte halten eine tägliche Spielzeit zwischen 1 und 3 Stunden für zumutbar – laut zahlreichen Gerichtsurteilen ist dies allerdings auch abhängig von der Art des Instruments. Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, können Musiker auch bestimmte Instrumente stumm schalten oder vielleicht schon im Vorwege ein Gespräch mit den Nachbarn suchen.

Was heißt Zimmerlautstärke?

Während den Ruhezeiten gilt, dass der Geräuschpegel in Ihrer Wohnung Zimmerlautstärke nicht überschreiten sollte. Wie laut diese allerdings genau ist, entscheiden unsere Gerichte in der Regel im Einzelfall. Als geltende Richtwerte können Sie 40 Dezibel für tagsüber und 30 Dezibel für die Nacht nehmen. eine individuelle Betrachtung der Gesamtsituation muss vorgenommen werden, wenn es hart auf hart kommt.

Wenn das Ihre Wohnung besonders hellhörig ist, können Geräusche schon bei 40 Dezibel als Lärmbelästigung angenommen werden. Auch in Altenheimen- und Seniorenwohnungen geht die Rechtsprechung von einer niedrigen Dezibel-Zahl aus.

Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler Burkhard Tienken, Ihr Immobilienmakler aus Lüdenscheid für die Region „Sauerland, Hagen, Märkischer Kreis“. https://www.adler-immobilien-service.de/

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