Wächst das Grün des Nachbarn über die Grundstücksgrenze, ist schnell die gute Beziehung zum Nachbarn zerrüttet. „Streit könnte man leicht vermeiden“, ist der Berliner Rechtsanwalt Johannes Hofele überzeugt. „Die meisten Probleme entstehen durch mangelnde Toleranz und Kommunikation“, so der Experte für Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.
Ganz wichtig: Den Grenzabstand einhalten
Nicht nur Reden hilft, will man Ärger schnell aus der Welt schaffen. Voraussetzung für ein friedliches Nebeneinander unter Nachbarn ist auch, dass sich jeder an die Regeln hält, in diesem Fall den sogenannten Grenzabstand beachtet. Der legt fest, welche Maße und Abstände für Einfriedungen und Sichtschutz durch Pflanzen entlang der Grundstücksgrenze gelten. Werden diese unterschritten, kann der Nachbar das Zurückschneiden oder sogar Entfernen des störenden Bewuchses verlangen, unter Wahrung bestimmter Fristen.
Ob Höhe oder Grenzabstand: Zum Nachbarrecht der Länder kommen noch Vorgaben der Kommunen
Gestaltungssatzungen der Gemeinden können weitere Vorgaben zur Bepflanzung von Einfriedungen der Gärten enthalten. Auch darauf sollte man achten. „Im Zweifelsfall beim Rathaus anrufen“, empfiehlt Experte Hofele, „die wissen, was geht und was nicht.“ Als Gartenbesitzer gut beraten ist, wer sich an folgende Faustregel hält: „Je höher die Hecke, desto weiter weg vom Zaun, mindestens aber einen halben Meter.“