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Energieausweis: Pflicht beim Hausverkauf

 

Der Energieausweis ist eine 1. Information für Verkäufer, für Käufer und Eigentümer von Wohnimmobilien.

Jeden Verkäufer, jeder Vermieter benötigt einen Energieausweis. Daraus kann der Käufer oder Mieter sehen, welche Verbrauchsquellen im Gebäude vorhanden sind und wie hoch der Verbrauch zu erwarten ist. Daraus resultieren die Energiekosten. Der Energieausweis muss auch nach Abschluss eines Kauf oder Mietvertrages zu übergeben.

Hier einen kurze Übersicht:

Jeder Verkäufer eines  Hauses oder einer Wohnung muss einen Energieausweis zur Verfügung stellen, damit sämtliche energetischen Kosten der  Immobilie dargestellt und belegt wird.

Es gibt zwei Verfahren: der Bedarfsausweis  oder der Verbrauchsausweis. Beide ermitteln unterschiedliche Werte, zumal bei der Erhebung verschiedene Daten und Berechnungsverfahren zugrunde gelegt werden.

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Energieausweis und die Online-Bestellmöglichkeit.


Was ist eine Energieausweis?

Jeder der eine Wohnung ein Haus oder ein Mehrfamilienhaus verkauft oder vermietet, muss einen Energieausweis zur Verfügung stellen. Hier werden sämtliche energetischen Kosten einer Immobilie belegt. Ein Energieausweis eine Art energetischer Pass für Wohnhäuser und gewerblich genutzte Gebäude. Dabei vermitteln unterschiedlichen Kennziffern das Gesamtbild der Energieeffizienz des Gebäudes. Beim Bedarfsausweis werden in der Regel auch Modernisierungsempfehlungen ausgewiesen.

Wann wird der Energieausweis benötigt?</h5>

Nicht jeder, Hausbesitzer ist dazu verpflichtet, einen Energieausweis ausstellen zu lassen.

Nur wer sein Haus bauen, vermieten oder verkaufen möchte, muss einen Energieausweis vorweisen, wenn die Käufer oder die Mieter einer Immobilie ein Anrecht haben die Energieeffizienz des Gebäudes einzusehen. Im Falle einer Renovierung oder Sanierung der Immobilie muss  auch ein Energieausweis erstellt werden.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Den Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Beide Varianten führen häufig zu unterschiedlichen Energiestandards. Das liegt unter anderem an den notwendigen Daten die auf unterschiedlichen Wegen erhoben und berechnet werden. Bedarfsausweise sind teurer als Verbrauchsausweise, weil sie Aufwendiger sind und eine andere Aussagekraft. Die Gültigkeitsdauer der Energieausweise beträgt in beiden Fällen 10 Jahre.

Wie unterscheiden sich die Energieausweise?

Der Bedarfsausweis wird auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen (Adresse, Gebäudetyp, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche), den technischen Heizungs- und Gebäudedaten (Nutzerverhalten, Raumtemperatur) werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch bestimmt.

Die individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner werden hierbei nicht berücksichtig.

Für die Ausstellung desVerbrauchsausweis werden die üblichen Gebäudedaten, vor allem aber auch die Verbrauchsdaten der letzten drei vorliegen Jahre . Dazu gehören das Anfangs- und Enddatum der 3 Abrechnungszeiträume. Leerstände die länger sind während dieser Zeit werden auch berücksichtigt. Der Energieverbrauch für Warmwasser wird auch mit erhoben. Wird das Wasser dezentral, beispielsweise über elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer, erwärmt, oder ist es durch die Zentralheizung erwärmt? Aus den Heizkostenabrechnungen oder geeigneten Verbrauchsmessungen werden die Kennzahlen für den Energieverbrauch des Gebäudes ermittelt.

Vorteil: Die Datenerhebung ist in der Regel weniger fehleranfällig und deutlich einfacher. Die erhobenen Verbrauchszahlen werden über Klimafaktoren auf den deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Dies hat auch den Effekt, dass zzm Beispiel besonders harte Winter nicht zu einer schlechteren Bewertung der Immobilie führen.

Nachteil: Die Kennzahlen sind abhängig vom Heiz- oder auch Lüftungsverhalten der jewiligen Bewohner und davon, wie sie heizen. Leerstände im Gebäude  werden manchmal nicht richtig erfasst. Dies kann zur Verfälschung der Ergebnisse führen.

Was sagen Energiekennzahlen aus?

Die Energiekennziffern ermöglichen einen Vergleich auf Bundesebene der energetischen Ausstattung und Eigenschaften von Gebäuden. Eine Vorausschau auf den Energieverbrauch und die daraus entstehenden Kosten in der Zukunft ist hierbei jedoch nicht möglich.  Das ist für die Ausweiserstellung nicht relevant. Entscheidend ist, das zugrunde legen der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) im Zeitraum zwischen den Jahren 2009 bis20 2020. Seit Nov. 2020 gilt überdies das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Eine weitere Herausforderung an dieser Stelle ist, dass die Energieausweisen bis zum Jahre 2014 erstellt wurden, nur schwerlich mit Ausweisen neueren vergleichbar sind. Dies resultiert aus dem Umstand, dass die Gebäudebewertungen, die vor diesem Datum vorgenommen wurden in der Regel positiver ausgefallen sind, als bei Gebäuden neueren Datums, was auch die Einordnung in Energieeffizienzklassen (A bis H) entsprechend ausweist.

Energieausweis: Pflicht beim Hausverkauf
Welchen Energieausweis benötigen Sie?
Baujahr bis 1977 Baujahr ab 1978 Neubau
Bis zu 4 Wohneinheiten Bedarfsausweis* Freie Wahl Bedarfsausweis
Ab 5 Wohneinheiten Freie Wahl Freie Wahl Bedarfsausweis
* Ausnahme: Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.
Beispiel: Sie haben Ihr Haus 1975 gebaut und 2012 energetische Maßnahmen durchgeführt, die belegbar sind, dann reicht hierfür auch ein Verbrauchsausweis.
Wann sollten Sie einen Energieberater hinzuzuziehen?

Wenn Sie über die Sanierung und/oder Modernisierung Ihrer Immobilie nachdenken, empfehle ich Ihnen, einen erfahrenen Energieberater  zu hinzu zu ziehen. Bei der professionellen Energieberatung wird zuerst eine Bestandsaufnahme vorgenommen, bei der klar zu erkennen ist, an welchen Teilen des Gebäudes welche Energie verbraucht oder verloren geht.

Bei dieser Bestandsaufnahme werden auch mögliche Schäden zum Beispiel an der Gebäudehülle oder auch Schwachstellen am Gebäude aufgedeckt. Diese Schwachstellen sollten in die Energieberatung miteinbezogen werden. Anhand dieser auf Ihre Immobilie erstellte Auswertungen entsteht eine Energiebilanz, die unter anderem auf den Wärmeschutz Rückschlüsse, die Wärmenutzung , die Wärmetechnik zulassen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass es viele gute Gründe gibt, die für die professionelle Energieberatung sprechen.  Bei der Beauftragung eines Energieberaters werden Fördermittel z.B. bei der BAFA oder KfW beantragt. Auf diede hat ein privater Immobilieneigentümer keinen Zugriff. Ein zusätzliches Argument, das Sie einen Energieberater hinzu ziehen sollten.


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Die haben folgende Vorteile:

•  Die Auswertung Ihrer Daten erfolg durch einen Energiespezialisten

•  Sie bekommen eine eindeutige Einordnung der Energieeffizienz der Immobilie

•  Der Ausweis ist gültig für alle Wohn- oder gewerbliche Gebäude

•  Ihr Ausweis ist 100% rechtssicher und sofort online verfügbar

•  Die Gültigkeitsdauer ist 10 Jahre

•  Der Energieausweis ist beim DIBt registriert

•  Sie sparen ca. 100 -350,-€


Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis

Benötigte Daten Sämtliche Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes wie z.B. das Baujahr, die Heiztechnik, die Gebäudedämmung usw. Sie benötigen 3 Heizkostenabrechnungen von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden
Modernisierungs-empfehlungen Diesen Empfehlungen liegen auch die Begutachtung der Anlagentechnik und der vorhandenen Bausubstanz zu Grunde und geben ferner gezielte Hinweise auf die energetischen Schwachstellen des Gebäudes Da die Gebäudehülle und auch die Anlagentechnik nicht in Augenschein genommen wird, können an dieser Stelle auch nur sehr eingeschränkte Empfehlungen abgeben werden
Preis 109,95 Euro* 59,95 Euro*

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* Die zuvor genannten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. und beziehen sich auf die reine Online-Bestellung der beiden Ausweisarten. Für die Ausstellung eines Bedarfsausweis vor Ort unterbreiten wir Ihnen ein seperates Angebot. Sprechen Sie uns gerne darauf an!

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