Renovierung – Mieterpflicht bei Auszug?

Mieterpflicht – Renovierung bei Auszug?

Mieterpflicht – Renovierung bei Auszug ist für den Mieter nicht immer gegeben. Als Vermieter können Sie Ihren Mieter zur Renovierung verpflichten, sofern Sie eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag vereinbart haben. Sie können die Renovierungen auf den Mieter übertragen, wenn bei Auszug ein tatsächlicher Renovierungsbedarf besteht.

Wissenswertes:

– Haben Sie im Mietvertrag Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen festgelegt, so ist diese Klausel unwirksam, da auch wirklich Renovierungsbedarf bestehen muss. Dies gilt auch bei Ablauf des Mietvertrages. Sofern keine nennenswerten Verschleißerscheinungen vorhanden sind, muss der Mieter nicht renovieren.
– Sofern Sie als Vermieter die Wohnung bei Einzug renoviert übergeben haben, sollte das im Mietvertrag festgehalten werden. Führen Sie am besten detailliert die durchgeführten Renovierungen
auf. Bei Auszug sollte dann Ihr Mieter die Wohnung auch wieder renoviert übergeben, sofern Bedarf besteht.
– Eine im Mietvertrag vereinbarte Renovierung durch professionelle Handwerker ist übrigens unwirksam.
Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler Burkhard Tienken, Ihr Immobilienmakler aus Lüdenscheid für die Region „Sauerland, Hagen, Märkischer Kreis“. Home

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