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Hecke zum Nachbar schneiden

Hecke zum Nachbar schneiden 

Ganz wichtig: Den Grenzabstand einhalten.

Hecke zum Nachbar schneiden! Die Hecke Ihres direkten Nachbarn wächst rasant oder es ragen bereits störende Zweige zu Ihnen herüber? Das Betreten des Nachbargrundstücks ohne dessen Zustimmung kann rechtliche Folgen für Sie haben. Holen Sie sich entweder die Erlaubnis und prüfen Sie ggfs. ob der Grenzabstand der Hecke eingehalten wurde.
Eine Hecke mit z.B. 2 Meter Höhe muss grundsätzlich einen Abstand von 50 bis 75 Zentimeter zur Grundstücksgrenze wahren. Ist dieser nicht eingehalten, so können Sie unter Wahrung entsprechender Fristen das Zurückschneiden der Hecke verlangen.

Ihr Nachbar schneidet die Hecke nicht? Wann und wie Sie sich wehren können

Wächst das Grün des Nachbarn über die Grundstücksgrenze, ist schnell die gute Beziehung zum Nachbarn zerrüttet. „Streit könnte man leicht vermeiden“, ist der Berliner Rechtsanwalt Johannes Hofele überzeugt. „Die meisten Probleme entstehen durch mangelnde Toleranz und Kommunikation“, so der Experte für Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Ganz wichtig: Den Grenzabstand einhalten

Nicht nur Reden hilft, will man Ärger schnell aus der Welt schaffen. Voraussetzung für ein friedliches Nebeneinander unter Nachbarn ist auch, dass sich jeder an die Regeln hält, in diesem Fall den sogenannten Grenzabstand beachtet. Der legt fest, welche Maße und Abstände für Einfriedungen und Sichtschutz durch Pflanzen entlang der Grundstücksgrenze gelten. Werden diese unterschritten, kann der Nachbar das Zurückschneiden oder sogar Entfernen des störenden Bewuchses verlangen, unter Wahrung bestimmter Fristen.

Ob Höhe oder Grenzabstand: Zum Nachbarrecht der Länder kommen noch Vorgaben der Kommunen

Gestaltungssatzungen der Gemeinden können weitere Vorgaben zur Bepflanzung von Einfriedungen der Gärten enthalten. Auch darauf sollte man achten. „Im Zweifelsfall beim Rathaus anrufen“, empfiehlt Experte Hofele, „die wissen, was geht und was nicht.“ Als Gartenbesitzer gut beraten ist, wer sich an folgende Faustregel hält: „Je höher die Hecke, desto weiter weg vom Zaun, mindestens aber einen halben Meter.“

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Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler Burkhard Tienken für die Region Lüdenscheid im Sauerland, Hagen und dem Märkischen Krei“. https://www.adler-immobilien-service.de/