Checkliste Hausverkauf

Checkliste Hausverkauf

Mit der Checkliste Hausverkauf sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und dann gehen Sie in jedem Fall gut vorbereitet an die Sache ran.

Spätestens dann, wenn die Käufer gefunden sind, benötigen diese aussagekräftige Unterlagen für ihre Immobilienfinanzierung. Wenn die Bank immer wieder nachfragen muss, weil Unterlagen fehlen, verzögert sich die Finanzierungszusage erheblich.

Auch dienen die Unterlagen der Überprüfung Ihrer Angaben, denn unter Umständen kann ein Käufer Sie noch nach dem Kauf in Regress nehmen, wenn falsche Angaben gemacht wurden.

An folgenden UnterlagenCheckliste Hausverkauf“ führt kein Weg dran vorbei:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • aktueller Grundsteuerbescheid
  • Energieausweis (Gesetzespflicht)
  • Personalausweise
  • Flurkarte / Lageplan
  • Gebäudeversicherung,
  • Bauunterlagen wie Grundrisse,
  • Ansichten,
  • Statik,
  • Flächenberechnungen
  • Sanierungsnachweise

Bei Eigentumswohnungen benötigen Sie noch zusätzlich:

  • Teilungserklärung (Eigentumswohnungen)
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Gemeinschaftsordnung
  • Wirtschaftspläne und Wohngeldabrechnungen
  • Eigentümerversammlungsprotokolle
  • Nebenkostenabrechnungen
  • bei Vermietung: Mietvertrag sowie sämtliche Protokolle

Beachten Sie beim Verkauf die Sonderfälle einer vermieteten Wohnung

Der Verkauf einer Wohnung die vermietet ist gestaltet sich komplexer als der einer leer stehenden Wohnung. Wenn Sie also Ihre vermietete Immobilie verkaufen möchten, müssen Sie daher ein paar Besonderheiten berücksichtigen:

Beim Kaufvertrag muss klar erkenntlich sein, dass es sich um eine vermietete Wohnung handelt. Zudem stehen alle Rechte und Pflichten des neuen Vermieters darin.

Bei der Nebenkostenabrechnung muss sich der Eigentümer um die Nebenkostenabrechnung kümmern, der am Ende des Zeitraums im Grundbuch steht. Dazu kommt, das auch eventuelle Nachzahlungen in sein Aufgabengebiet fallen.

Auch Ihr Mieter hat beim Verkauf der Wohnung einige Mieterrechte. Der neue Eigentümer muss den aktuellen Mietvertrag unverändert übernehmen. Er hat lediglich das Recht, Eigenbedarf geltend zu machen, dann kann er unter Einhaltung von Fristen den Mietvertrag kündigen. Der Mieter hat aber ein Vorkaufsrecht, wenn die Immobilie während seines Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Das bedeutet, dass die den ausgehandelten Kaufvertrag mit dem potentiellen Käufer zuerst Ihrem Mietern anbieten müssen. Der Mieter muss nur einem Besichtigungstermin pro Woche zustimmen.

Der Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) oder die anderen Wohnungseigentümer des Hauses können unter Umständen das Recht haben, auf eine Zustimmung , dem interessierten Käufer den Eintritt in die WEG zu geben oder zu verwehren. Ob eine Zustimmung beim Verkauf nötig ist, steht in Ihrem Teilungsvertrag oder Ihrer Teilungserklärung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie alle Dinge parat haben oder beschaffen können, schalten Sie gerne uns als versierte Immobilienmakler ein. Mit uns gehen Sie gut vorbereitet in den Immobilienverkauf, dann läuft alles wie von selbst. Sie erhalten die professionelle aufgearbeiteten Unterlagen und Sie bekommen dadurch
Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler Burkhard Tienken ist da für die Region Lüdenscheid im Sauerland, Hagen und dem Märkischen Kreis zuständig. https://www.adler-immobilien-service.de/