Grundbuch: Wer darf reinschauen?

Wer darf reinschauen? Grundbuch: Wer darf reinschauen? Das Grundbuch darf von allen Personen eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse haben. Diese Interesse muss auch nachweisbar darleget werden. Eine uneingeschränkte Einsicht hat immer der Eigentümer. Weiterhin alle eingetragenen Rechteinhaber. Auch Grundstücksangrenzer, die eine Auskunft über den benachbarten Eigentümer haben wollen, haben das Recht zur Einsicht. Befugt

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