Wer darf reinschauen? Grundbuch: Wer darf reinschauen? Das Grundbuch darf von allen Personen eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse haben. Diese Interesse muss auch nachweisbar darleget werden. Eine uneingeschränkte Einsicht hat immer der Eigentümer. Weiterhin alle eingetragenen Rechteinhaber. Auch Grundstücksangrenzer, die eine Auskunft über den benachbarten Eigentümer haben wollen, haben das Recht zur Einsicht. Befugt
Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen Die Wohnung Instandhaltungsrücklage ist zweckgebunden. Jeder Wohnugseigentümer sollte in diese einzahlen und die bleibt nur für diese Zwecke gebunden. Sie wird ausschließlich dafür verwendet, um das Gemeinschaftseigentum der Immobilie instand zu halten. Davon werden eben algemeine Schäden Am Haus repariert. Hiermit können Sie zum Beispiel eine defekte Heizungsanlage erneuert oder austauschen. Weiter