Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen

Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen Die Instandhaltungsrücklage für die Wohnung ist zweckgebunden und jede Wohnungseigentümerin bzw. jeder Wohnungseigentümer sollte in diese einzahlen. Sie darf nur für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums der Immobilie genutzt werden, um beispielsweise allgemeine Schäden am Haus zu reparieren. Mit dieser Rücklage können defekte Heizungsanlagen erneuert oder ausgetauscht werden. Außerdem können Fassaden gedämmt oder

Weiterlesen...

Grundbuch: Wer darf reinschauen?

Wer darf reinschauen? Grundbuch: Wer darf reinschauen? Das Grundbuch darf von allen Personen eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse haben. Diese Interesse muss auch nachweisbar darleget werden. Eine uneingeschränkte Einsicht hat immer der Eigentümer. Weiterhin alle eingetragenen Rechteinhaber. Auch Grundstücksangrenzer, die eine Auskunft über den benachbarten Eigentümer haben wollen, haben das Recht zur Einsicht. Befugt

Weiterlesen...