Instandhaltungsrücklge
Die Instandhaltungsrücklage ist zweckgebunden. Sie darf ausschließlich dafür verwendet werden, das Gemeinschaftseigentum instand zu halten.
Die Instandhaltungsrücklage ist zweckgebunden. Sie darf ausschließlich dafür verwendet werden, das Gemeinschaftseigentum instand zu halten.