Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen

Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen

Die Wohnung Instandhaltungsrücklage ist zweckgebunden. Jeder Wohnugseigentümer sollte in diese einzahlen und die bleibt nur für diese Zwecke gebunden. Sie wird ausschließlich dafür verwendet, um das Gemeinschaftseigentum der Immobilie instand zu halten. Davon werden eben algemeine Schäden Am Haus repariert.
Hiermit  können Sie zum Beispiel eine defekte Heizungsanlage erneuert oder austauschen. Weiter könnte die Fassade gedämmt werden oder ein Dach nach einem Sturmschaden repariert werden.

Sonderumlage

Im dem Fall wenn bei einer Instandsetzung die Rücklage nicht ausreicht, so kann die Eigentümergemeinschaft auch eine Sonderumlage beschließen. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung kann der entsprechende Anteil des Wohnungseigentümers nicht an diesen ausgezahlt werden. Die Instandhaltungsrücklage bleibt eben immer im Topf der Gemeinschaft.

Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler Burkhard Tienken. Er ist da für die Region Lüdenscheid im Sauerland, Hagen und dem Märkischen Kreis zuständig. https://www.adler-immobilien-service.de/

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